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Anmeldung zur Sprungausbildung

 

Ausbildung nach AFF- oder konventioneller Methode, Einweisungskurs mit einem Fallschirmsprung

Für eine erfolgreiche Anmeldung bitte folgende Felder möglichst vollständig und gewissenhaft ausfüllen.

Anmeldung zu:
Vorname, Name
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon:
Fax:
eMail:
Geburtsdatum: . . 19
Geburtsort:
Gewicht (kg):
Größe (cm):

Für eine vollständige Anmeldung sind weiterhin folgende Schritte notwendig:

Für die konventionelle Ausbildung ist eine Anzahlung von 110 Euro zu entrichten, für die Ausbildung nach AFF-Methode 260 Euro. Für die Einweisungskurse ist jeweils die gesamte Kursgebühr bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu überweisen.

Die Anzahlung überweist Du auf das folgende Konto und sendest uns die Kopie des Einzahlungsbeleges zu:

Sparkasse Celle
BLZ 257 500 01
Kto. Nr. 599 405 28

Anmeldeschluß ist bei Komplettkursen drei Wochen und bei Einweisungskursen zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Die Rücktrittsgebühren betragen € 110 bei Stornierung bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen zum Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen wird die komplette Anzahlung an den FSV Hannover e. V. fällig.

Die noch offene Kursgebühr sowie Vereinsbeitrag und Arbeitsstunden werden bei Ausbildungsbeginn per Lastschrift oder Barzahlung entrichtet.

Vereinsbeitrag
- pro Jahr -
150 Euro
- bei Kursbeginn in der zweiten Jahreshälfte -
75 Euro

Arbeitsstunden
- 10 Arbeitsstunden (10 Euro / Stunde) pro Jahr, jede geleistete Arbeitsstunde wird sofort auf dem Sprungkonto gutgeschrieben oder ausbezahlt -
96 Euro

Die folgenden Unterlagen sind an den Verein zu senden oder spätestens zum Ausbildungbeginn mitzubringen.

Lichtbildausweis
Personalausweis oder Reisepass im Original sowie eine Kopie zum Verbleib

Gesundheitsattest
ausgestellt vom Haus- oder Sportarzt. Vordrucke hierfür stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Bitte beide Dateien ("DFV-Tauglichkeitsuntersuchung_fuer_Fallschirmspringer07-2003.pdf" und "DFV-Tauglichkeitsattest07-2003.pdf") herunterladen, ausdrucken und zur Untersuchung mitnehmen.

Bei Minderjährigen: Ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Mindestalter 14 Jahre!